Einweihung der neu renovierten Finkenbaude in Schmilka durch die
"Stiftung deutscher Polizeibeamter Bremen"

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Prospekt über die Finkenbaude
Mit einer kleinen Feierstunde, zu der auch der Leiter der Landesgruppe eingeladen war, eröffnete der Vorsitzende der Stiftung, Thomas Volz aus Bremen, die neu renovierte und innen komplett sanierte Finkenbaude in Schmilka. Neben Vertretern des öffentlichen Lebens überbrachte IPA-Freund Conny Stiehl die Grüße der sächsischen Staatsregierung und durch den Leiter der Landesgruppe, Hans Schmidt wurde ein Gastgeschenk überreicht.
Vielen ist das Gebäude bestens aus DDR-Zeiten und auch noch nach der Wende bekannt, so mancher Schutzmann hatte dort schon ein paar freie Tage verbracht.
In ersten Gesprächen mit dem Vorstand wurden gemeinsame Möglichkeiten zwischen der Stiftung und der Landesgruppe der IPA diskutiert. Das Haus bietet sich auch für Besprechungen und ähnliche Veranstaltungen für die IPA an. Und auch gemeinsame Hilfen im Rahmen des Sozialfonds der IPA und den Zielen der Stiftung könnten hier verwirklicht werden.

Die Finkenbaude in Schmilka - renoviert und modern ausgestattet

Die Finkenbaude in Schmilka - renoviert und modern ausgestattet

Einweihung im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Mehrzweckgebäude der Gemeinde SChmilka

Am 11.November 2003 erhielt die Stiftung ihre Rechtskraft durch Aushändigung der Stiftungsurkunde.
Dank der Unterstützung des Bremer Innensenators, Herrn Thomas Röwekamp, war es möglich geworden, das Ziel der Stiftung weiter zu verfolgen und kurzfristig zu realisieren.
Gemeinsam wurde um Sponsoren in der Wirtschaft geworben, um das ehrgeizige Projekt, eine Stiftung zum Wohle aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, sowie Angehörigen der Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland ins Lebens zu rufen, ohne dabei auf gewerkschaftliche Zugehörigkeiten zu achten.

Ziel der Stiftung soll es sein, Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Polizei und der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Hinterbliebenen ( Witwen, Waisen), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO), selbstlos zu unterstützen (die Unterstützung erfolgt in Form von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen}, sowie die Unterstützung und Durchführung von Präventions- , Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und Förderung der Gesundheitsvorsorge.

Blick aus dem Fenster in das Elbtal

 

Schmilka in der Sächsischen Schweiz Auwändig restaurierte Innenräume