| Hinweise
für die Einfuhr von Hilfsgütern nach Polen
Die
Hinweise beziehen sich auf unsere Erfahrungen beim Grenzübergang
in Forst und geben keinerlei Gewähr über die Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität der Angaben. Nach Auskunft polnischer IPA-Freunde
wechseln die polnischen Vorschriften ständig - was heute gilt kann
morgen schon veraltet sein!
Im
allgemeinen treffen die Angaben aber auf alle Grenzübergänge
zu, lediglich die Verfahrensweise mit dem weiter unten beschriebenen Zoll-Chip
ist nicht an allen Übergängen Usus.
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| Vor
der Einreise nach Polen erledigen: |
- Ladeliste fertigen
(möglichst mit Adressat)
- genau bezeichnen,
welche Gegenstände mitgeführt werden.
- Gesamtgewicht und
Gesamtwert angeben
- Abgabe/Übernahme
der Waren auf Liste bescheinigen lassen
- möglichst
Übersetzung mitführen
für gebrauchte
Kleidung:
- Bescheinigung über
Desinfektion erforderlich
für getragene
Schuhe:
- möglichst
nicht einführen, auf jeden Fall ebenfalls Desinfektionsbescheinigung
mitführen (angeblich haben getragene Schuhe eine höhere Infektionsmöglichkeit
als getragene Kleidung, auf jeden Fall hat die polnische Gesundheitsbehörde
sehr empfindlich reagiert)
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| Bei
der Einreise nach Polen: |
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Bereithalten von
- Ausweis (offiziell
ist noch der Reisepass erforderlich, uns war jedoch die Einreise mit
dem Personalausweis möglich)
- Ladeliste
- Führerschein-/Fahrzeugschein
- grüne Versicherungskarte
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Bei der Einfahrt
in den deutschen Zollhof erhalten Sie
- Laufzettel (eingetragen
wird das amtliche Kennzeichen und die Nationalität - falls vorhanden
auch vom Hänger -, Angabe ob das Fahrzeug leer oder beladen ist,
Name/Anschrift des Fahrers, Unterschrift und Datum)
- Zählkarte
des deutschen Zolls (muss ebenfalls ausgefüllt werden, ist aber
selbsterklärend)
Anschließend
werden die Papiere beim BGS direkt an der Grenzkontrolle vorgelegt (i.d.R.
erfolgt nur die Sichtprüfung der Pässe/Personalausweise)
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Bei der Einfahrt
in den polnischen Zollhof erhalten Sie zusätzlich noch einen
- Zoll-Chip (bei
Fahrten innerhalb des Zollhofs muss der Chip an der linken oberen Fahrzeugseite
angebracht werden, ansonsten ist er bei den verschiedenen Zollschaltern
mitzuführen)
Es müssen alle
Unterlagen komplett vorgelegt werden und werden vom polnischen Zoll bearbeitet.
Viel Zeit einplanen! Ebenfalls
erforderlich ist eine
- Straßenbenutzungskarte
für LKW (Gebühr richtet sich nach Größe des Fahrzeugs
und der Dauer des Aufenthalts)
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Bei
Ausreise aus Polen erhalten Sie ebenfalls wieder
- Laufzettel (zuerst
vom polnischen und dann vom deutschen Zoll abstempeln lassen)
- Zoll-Chip (selbe
Verfahrensweise wie bei der Einreise)
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Allgemeine
Hinweise:
- Fotografieren ist
im Zollhof verboten
- Kleidung nicht
in Säcken, sondern Kartons transportieren (Falls die Säcke
zu Kontrollzwecken geöffnet werden, werden sie gnadenlos aufgerissen
oder zerschnitten
- Bei Ausreise nach
Deutschland nicht mehr als 200 l Diesel erlaubt, ansonsten sind Steuern
fällig
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