IPA - Landesgruppe Sachsen informiert:


Download als PDF

 

Hinweise für die Einfuhr von Hilfsgütern nach Polen

Die Hinweise beziehen sich auf unsere Erfahrungen beim Grenzübergang in Forst und geben keinerlei Gewähr über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Nach Auskunft polnischer IPA-Freunde wechseln die polnischen Vorschriften ständig - was heute gilt kann morgen schon veraltet sein!

Im allgemeinen treffen die Angaben aber auf alle Grenzübergänge zu, lediglich die Verfahrensweise mit dem weiter unten beschriebenen Zoll-Chip ist nicht an allen Übergängen Usus.


Vor der Einreise nach Polen erledigen:
  • Ladeliste fertigen (möglichst mit Adressat)
  • genau bezeichnen, welche Gegenstände mitgeführt werden.
  • Gesamtgewicht und Gesamtwert angeben
  • Abgabe/Übernahme der Waren auf Liste bescheinigen lassen
  • möglichst Übersetzung mitführen

für gebrauchte Kleidung:

  • Bescheinigung über Desinfektion erforderlich

für getragene Schuhe:

  • möglichst nicht einführen, auf jeden Fall ebenfalls Desinfektionsbescheinigung mitführen (angeblich haben getragene Schuhe eine höhere Infektionsmöglichkeit als getragene Kleidung, auf jeden Fall hat die polnische Gesundheitsbehörde sehr empfindlich reagiert)

Bei der Einreise nach Polen:

Bereithalten von

  • Ausweis (offiziell ist noch der Reisepass erforderlich, uns war jedoch die Einreise mit dem Personalausweis möglich)
  • Ladeliste
  • Führerschein-/Fahrzeugschein
  • grüne Versicherungskarte

Bei der Einfahrt in den deutschen Zollhof erhalten Sie

  • Laufzettel (eingetragen wird das amtliche Kennzeichen und die Nationalität - falls vorhanden auch vom Hänger -, Angabe ob das Fahrzeug leer oder beladen ist, Name/Anschrift des Fahrers, Unterschrift und Datum)
  • Zählkarte des deutschen Zolls (muss ebenfalls ausgefüllt werden, ist aber selbsterklärend)

Anschließend werden die Papiere beim BGS direkt an der Grenzkontrolle vorgelegt (i.d.R. erfolgt nur die Sichtprüfung der Pässe/Personalausweise)

Bei der Einfahrt in den polnischen Zollhof erhalten Sie zusätzlich noch einen

  • Zoll-Chip (bei Fahrten innerhalb des Zollhofs muss der Chip an der linken oberen Fahrzeugseite angebracht werden, ansonsten ist er bei den verschiedenen Zollschaltern mitzuführen)

Es müssen alle Unterlagen komplett vorgelegt werden und werden vom polnischen Zoll bearbeitet. Viel Zeit einplanen! Ebenfalls erforderlich ist eine

  • Straßenbenutzungskarte für LKW (Gebühr richtet sich nach Größe des Fahrzeugs und der Dauer des Aufenthalts)

Bei Ausreise aus Polen erhalten Sie ebenfalls wieder

  • Laufzettel (zuerst vom polnischen und dann vom deutschen Zoll abstempeln lassen)
  • Zoll-Chip (selbe Verfahrensweise wie bei der Einreise)

Allgemeine Hinweise:

  • Fotografieren ist im Zollhof verboten
  • Kleidung nicht in Säcken, sondern Kartons transportieren (Falls die Säcke zu Kontrollzwecken geöffnet werden, werden sie gnadenlos aufgerissen oder zerschnitten
  • Bei Ausreise nach Deutschland nicht mehr als 200 l Diesel erlaubt, ansonsten sind Steuern fällig