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erarbeitet
von Friedrich Schwindt, Düsseldorf
First International Vicepresident
Chairman International Professional Commission
Der
nachfolgende Text enthält eine Reihe von Fragen, die immer wieder
von Interessenten für eine Hospitation oder ein Stipendium gestellt
werden. Er soll deshalb als erste Orientierungshilfe für Anfragen
dienen.
- Ist
es eher vorteilhaft einen Antrag auf ein Stipendium oder auf eine Hospitation
zu stellen, oder gar beides?
- Was
ist der Unterschied zwischen Stipendium und Hospitation?
- Bekomme
ich für eine Hospitation, ähnlich wie bei einem Stipendium,
eine finanzielle Unterstützung? Wenn ja: Von wem?
- Ist
es grundsätzlich frei, in welchem Land/in welcher Stadt der Aufenthalt
stattfinden soll?
- Ist
es der IPA möglich, mir evtl. Kontaktadressen im Ausland zu nennen?
- Welche
Polizeibehörden stehen mir allgemein in den USA realistisch zur
Verfügung?
-
Kann ich mir aus einer Liste, wenn so etwas existent ist, eine Gastbehörde
aussuchen, bzw. wird von Ihnen eine empfohlen?
-
Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt dauern?
-
Wie läuft eine Hospitation ab?
-
Wann kann ich real mit der Hospitation beginnen? Sind
hierfür bestimmte Daten (Monate) vorgesehen?
-
Welchen Zeitraum umfasst eine Hospitation? Was sagen Erfahrungswerte,
wie viel Zeit auch faktisch von der Behörde gewährt wird?
-
Wie ist die Auffassung des IM (z. B. in NRW) zur Hospitation?
-
Erhalte ich Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge?
-
Auf dem Bewerbungsformular für das internationale Polizeiaustauschprogramm
stehen u. a. die Punkte "Interessensgebiet" und "Hobbies".
Sind jene allgemein gemeint oder sollten diese auf die Hospitation ausgerichtet
sein?
-
Wie kann ich mit der Gastgebersektion in Kontakt treten, um eventuelle
Fragen mit dieser abzuklären?
-
Ich werde mit dem Personalrat in Kontakt treten. Welche Möglichkeiten
bestehen von Seiten der Behörde, bzw. des IM?
-
Wer entscheidet, ob ich generell an der Hospitation teilnehmen darf?
Die Behörde oder das IM? (Wen muss ich genau um Erlaubnis bitten?)
-
Existiert eine Art "Checkliste", in welcher Reihenfolge man
Informationen einholen oder Anträge stellen kann/sollte)
- Wird
man am Flughafen empfangen? Wenn ja, von wem?
- Wie
gelangt man vom Flughafen zur Unterkunft?
-
Findet die Hospitation im Gastland in deutscher Uniform, dort heimischen
Uniform oder in Zivil statt?
-
Muss ich mich besonders versichern?
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Ist es eher vorteilhaft einen Antrag auf
ein Stipendium oder auf eine Hospitation zu stellen, oder gar beides? Worin
bestehen hier genau die Unterschiede?
· Die Hospitation die Möglichkeit, in einer fremden Behörde
den Dienstbetrieb zu erleben. Möchte der Bewerber nur die Unterstützung
bei der Suche nach einer geeigneten Behörde, dann entscheidet er sich für
das Hospitationsverfahren.
· Das Stipendium der IPA Deutsche Sektion soll einen geringen Teil
der entstehenden Kosten für die Hospitation auffangen.
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Was ist der Unterschied zwischen Stipendium
und Hospitation?
Von Hospitationen deutlich zu unterscheiden sind Stipendien. Während
der GBV versucht, Hospitationswünsche im Internationalen Verbund der IPASektionen
und sogar darüber hinaus zu ermöglichen, sollen Stipendien der Deutschen
Sektion zu einer kostenmäßigen Entlastung bei den Antragstellern
führen. Der Bundesvorstand hat hierfür einen Titel bereitgestellt,
aus dem die Antragsteller Gelder bekommen können, sobald das Hospitationsziel
und die Kosten deutlich werden und andere Bedingungen erfüllt sind. Bei
steigender Zahl der Antragsteller und begrenzten Mitteln der Deutschen Sektion
kann ein Stipendium jedoch nur Belastungsspitzen abfangen und ist oftmals nur
eine geringe Reisebeihilfe.
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Bekomme ich für eine Hospitation,
ähnlich wie bei einem Stipendium, eine finanzielle Unterstützung?
Wenn ja: Von wem?
Die Hospitation ist die Möglichkeit, bei einer fremden Behörde
eine Zeit den Dienstbetrieb zu erleben und dabei ein polizeiliches Problem näher
zu untersuchen. Das Stipendium dagegen ist die von der IPA Deutsche Sektion
zur Verfügung gestellte finanzielle Beihilfe zur Durchführung der
Hospitation. Diese finanzielle Beihilfe soll einen kleinen Teil der durch die
Hospitation entstehenden zusätzlichen Kosten abdecken.
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Ist es grundsätzlich frei, in welchem
Land/in welcher Stadt der Aufenthalt stattfinden soll?
Der Interessent kann frei wählen, wo er ein Hospitationsstudium
durchführen möchte. Er muss sich auch selbst darum bemühen, bei
einer ausländischen Behörde hospitieren zu können. Nur, wenn
er selbst keinen Erfolg hat, kann die IPA Unterstützung leisten. Die IPA
versucht dann, durch Kontaktaufnahme mit der jeweiligen ausländischen Sektion
herauszufinden, was getan werden muss, um eine solche Hospitation möglich
zu machen.
Die IPA Deutsche Sektion leistet ihren Mitgliedern oft bei der Suche nach
Hospitationsplätzen und einer angemessenen Unterkunft Unterstützung.
Es ist schwierig, die Hospitanten in ihrem Wunschland und bei ihrer Wunschbehörde
unterzubringen, auch deshalb, weil wir uns hier in einer Konkurrenzsituation
mit den Fachhochschulen befinden, die aufgrund eigener Kontakte Hospitationsmöglichkeiten
anbieten. Hinzu kommt, dass das International Police Placement Program
erst seit kurzer Zeit als Empfehlung in Kraft ist und einige Sektionen
bisher keine Erfahrungen damit gemacht haben. Weil die Möglichkeiten
der IPA Deutsche Sektion begrenzt sind und nicht alle Sektionen die von
uns gewünschte Unterstützung leisten können, oder andere
Wunschbehörden in Ländern liegen, in denen wir keine IPASektion
haben, muss der Interessent sich selbst aktiv einbríngen und an
der Verwirklichung seines Ziele mitarbeiten.
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Ist es der IPA möglich, mir evtl.
Kontaktadressen im Ausland zu nennen?
Ja. Das International Police Placement Program kann zwar nicht von allen
ausländischen Sektionen unterstützt werden, aber über persönliche
Kontakte läßt sich fast alles regeln.
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Welche Polizeibehörden stehen mir
allgemein in den USA realistisch zur Verfügung, bzw. ist schon jetzt absehbar,
an welche ich vermittelt werden kann?
Es gibt keine Vereinbarungen mit bestimmten Polizeibehörden. Das
"International Police Placement Program" ist ein Programm des Internationalen
Vorstandes, das auf die Unterstützung der IPASektionen baut. Die Unterstützungsmöglichkeit
der Sektionen ist aber sehr unterschiedlich. Deshalb muss in jedem Einzelfall
eine Polizeibehörde gesucht werden, die einer Hospitation zustimmt.
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Kann ich mir aus einer Liste, wenn so
etwas existent ist, eine Gastbehörde aussuchen, bzw. wird von Ihnen eine
empfohlen?
Nein, eine solche Liste gibt es nicht. Eine geeignete Behörde muss
im Gespräch zwischen dem Antragsteller und der IPA Deutsche Sektion herausgefunden
werden. Danach muss diese Behörde um Zustimmung zur Hospitation ersucht
werden. Die Erfahrungen sind hier ganz unterschiedlich. Je interessanter die
Hospitation für die aufnehmende Behörde ist, desto eher findet sich
auch eine Behörde. Wer nur einmal sehen möchte, wie Polizei in einem
anderen Land funktioniert, hat deutlich schlechtere Chancen als derjenige, der
ein bestimmtes Thema untersuchen und mit deutschen Verhältnissen vergleichen
möchte.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand versucht grundsätzlich,
Hospitationsplätze nach Wunsch der Interessenten zu vermitteln. Eine
Erfolgsgarantie gibt es nicht, weil auch in diesem Bereich gelegentlich
viel von persönlichen Bekanntschaften abhängt.
Wesentliche Voraussetzung für die Möglichkeit einer Hospitation
sind die Beherrschung der Landessprache, der Abschluss oder der Nachweis
einer Berufsunfähigkeits bzw. Invaliditätsversicherung sowie
einer ausreichenden Berufs und Privathaftpflichtversicherung. Besonders
Polizeibehörden auf dem amerikanischen Kontinent befürchten,
bei falschem Verhalten des Hospitanten gegenüber Staatsbürgern
des Gastlandes verklagt zu werden oder bei Unfallverletzungen und / oder
Invalidität bzw. Tod des Hospitanten in Haft genommen zu werden.
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Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt
dauern?
Der Antragsteller entscheidet selbst, wie lange ein Auslandsaufenthalt
dauert. Das hängt im wesentlichen davon ab, wie viel Urlaub er einbringen
möchte, wie viel Sonderurlaub er von seiner Behörde bekommt und wie
viel Geld er ausgeben kann.
Die Dauer von Hospitationen ist unterschiedlich und hängt im wesentlichen
mit der Bedürfnislage des Antragstellers, der Bereitschaft seiner
Dienststelle, ihn freizustellen und von der Interessenlage der aufnehmenden
Behörde ab. Wir haben deshalb Hospitationen von zwei Wochen bis zu
mehreren Monaten. Es wird von der Deutschen Sektion erwartet, daß
der Interessent sein persönliches Interesse auch dadurch deutlich
macht, dass er sich aktiv selbst einsetzt. Neben einer klaren Darstellung
seiner Bedürfnislage ( Es hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt,
dass die Chancen, einen Hospitationsplatz zu bekommen, einmal von dem
Engagement und der Initiative des Antragstellers in Vorfeld abhängen,
andererseits sich auch danach richten, welchen Zweck die Hospitation verfolgt.
Antragsteller, die lediglich einmal die Arbeitsweise einer ausländischen
Polizei erleben wollen, haben dabei deutlich geringere Chancen als Antragsteller,
die ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Verfahrensweise genauer
untersuchen und mit der Verfahrensweise in ihrer eigenen Behörde
vergleichen wollen.) muss er auch nachweisen, inwieweit er sich bereits
selbst bei einer Behörde um einen Hospitationsplatz und darüber
hinaus über die Möglichkeit der Unterbringung informiert hat.
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Wie läuft eine Hospitation ab?
Für den Verlauf einer Hospitation gibt es keine festen Regeln,
jede einzelne Hospitation muss zwischen der aufnehmenden Behörde und dem
Interessenten ausgehandelt werden. Manche Behörden verfügen einen
detaillierten Hospitationsplan und gliedern den Hospitanten in eine Dienststelle
oder eine Dienstschicht ein, die Mehrzahl der Behörden gewährt einen
Einblick in verschiedene Bereiche. Hospitationen dauern je nach Vereinbarung
zwischen einer Woche und mehreren Monaten, je nach Interessenlage des Hospitanten
und dem Nutzen bzw. der Belastung, den die aufnehmende Behörde für
sich sieht. Für manche Behörden ist eine Presseveröffentlichung
interessant und wichtig, in diesen Fällen wird häufig das Mitführen
der Uniform (ohne Schusswaffe und Schlagstock) gewünscht.
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Wann kann ich real mit der Hospitation
beginnen? Sind hierfür bestimmte Daten (Monate) vorgesehen?
Der Beginn einer Hospitation hängt von verschiedenen Umständen
ab. In der Regel muss man etwa sechs Monate ab Antragstellung rechnen.
In der Zeit muß eine Behörde gefunden werden, die der Hospitation
zustimmt und auch die eigene Behörde muss dem beabsichtigten Unternehmen
und dem Zeitraum zustimmen.
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Welchen Zeitraum umfasst eine Hospitation?
Was sagen Erfahrungswerte, wie viel Zeit auch faktisch von der Behörde
gewährt wird?
Der Zeitraum und die Dauer der Hospitation wird vom Antragsteller festgelegt
und muss dann mit der aufnehmenden Behörde vereinbart werden. Bisherige
Erfahrungen zeigen, dass zwischen zwei Wochen und drei Monaten alles vereinbart
werden kann.
Fragen bzgl. Sonderurlaub, Urlaub, Abordnung vom Dienst müssen zunächst
mit der eigenen Behörde geklärt werden. Dazu bieten sich zunächst
vertrauensvolle persönliche Gespräche mit dem eigenen Dienststellenleiter,
der Berufsvertretung und dem Personalrat an.
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Wie ist die Auffassung des IM (z. B.
in NRW) zur Hospitation?
Das IM hat keine allgemeingültige Meinung hierzu. Es ist auch nicht
zuständig. Zuständig für die Regelung dieser Fragen ist zunächst
die eigene Behörde.
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Erhalte
ich Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge? Zahlt das IM Zuschüsse?
Muss ich einen Antrag (auf Beides) beim IM auf dem Dienstweg stellen?
Wie gesagt, das IM ist in dieser Frage nicht zuständig. Zuständig
ist die eigene Behörde. Es gibt u. a. folgende Möglichkeiten: Dienstbefreiung
unter Fortzahlung der Bezüge, Sonderurlaub, Zusammenlegung des Urlaubs
für zwei Jahre, Inanspruchnahme von Mehrdienst, dienstliche Entsendung
ohne Zahlung von Reisekosten. Was davon genehmigt wird, hängt von der Behörde
ab und wird ganz wesentlich beeinflusst von dem Hospitationsziel. Auch hier
gilt, dass derjenige, der einmal sehen möchte, wie die Polizei in einem
anderen Land arbeitet, deutlich geringere Chancen hat, als derjenige, der mit
einem bestimmten Untersuchungsziel und einer ggf. beabsichtigten Veröffentlichung
oder mit einem dienstlichen Interesse reist. Dies muss in der eigenen Behörde
entsprechend in Gesprächen vorher geklärt werden. Dazu bietet die
IPA erforderlichenfalls Unterstützung.
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Auf dem Bewerbungsformular für das
internationale Polizeiaustauschprogramm stehen u. a. die Punkte "Interessensgebiet"
und "Hobbies". Sind jene allgemein gemeint oder sollten diese auf
die Hospitation ausgerichtet sein?
Diese Angaben sind allgemeiner Art und sollen der Gastsektion Hinweise
auf geeignete Gastgeber bei Unterkunft in der Familie geben. Solche Unterkünfte
sind allerdings sehr selten. In der Regel müssen sich die Hospitationsbewerber
auf eigene Kosten in einem Hotel, einer Pension oder Bed & Breakfast einmieten.
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Wie kann ich mit der Gastgebersektion
in Kontakt treten, um eventuelle Fragen mit dieser abzuklären, wie:
Kosten der Unterbringung, Fahrt, etc. (für das Stipendium)
Entfernung vom Unterbringungsort zum Arbeitsplatz
Hospitationsprogramm der Gastgeber (evtl.)
Diese Fragen werden zu gegebener Zeit besprochen, wenn die Gastgebersektion
in der Lage ist, Kontakte herzustellen.
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Ich werde mit dem Personalrat in Kontakt
treten. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Behörde, bzw.
des IM?
Wie gesagt, das IM ist in dieser Frage nicht zuständig. Zuständig
ist die eigene Behörde. Es gibt folgende Möglichkeiten: Dienstbefreiung
unter Fortzahlung der Bezüge, Sonderurlaub bis zu 6 Tagen, Zusammenlegung
des Urlaubs für zwei Jahre, Inanspruchnahme von Mehrdienst, dienstliche
Entsendung ohne Zahlung von Reisekosten. Was davon genehmigt wird, hängt
von der Behörde ab und muss entsprechend in Gesprächen vorher geklärt
werden. Dazu bietet die IPA erforderlichenfalls Unterstützung. Die Unterstützung
des Personalrates ist wichtig und sinnvoll. Sie ist auch erforderlich, weil
der Personalrat in dieser Frage mitwirkt.
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Wer entscheidet, ob ich generell an der
Hospitation teilnehmen darf? Die Behörde oder das IM? (Wen muss ich genau
um Erlaubnis bitten?)
Die eigene Behörde entscheidet nicht über die Hospitation, auch
nicht das IM. Die eigene Behörde entscheidet über andere Fragen,
wie Dienstbefreiung, Sonderurlaub pp zur Durchführung der Hospitation.
Die ausländsiche Behörde entscheidet über die Hospitation
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Existiert eine Art "Checkliste",
in welcher Reihenfolge man Informationen einholen oder Anträge stellen
kann/ sollte) (z. B.:
1. Klärung Dienstfrei/ Sonderurlaub/ Abordnung mit der Behörde
auf dem Dienstweg.
2. Antrag beim IM stellen mit der Bitte um Fortzahlung der dienstlichen
Bezüge.
3. Bewerbungsformulare versenden.
4. (...) )
Nein, eine solche Checkliste existiert nicht. Die Reihenfolge der Schritte
ist unterschiedlich, ergibt sich aber später von selbst.
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Wird man am Flughafen empfangen? Wenn
ja, von wem?
Wird im Einzelfall geregelt.
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Wie gelangt man vom Flughafen zur Unterkunft?
Wird im Einzelfall geregelt.
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Findet die Hospitation im Gastland in
deutscher Uniform, dort heimischen Uniform oder in Zivil statt?
Die Hospitation findet in Zivil statt. Gelegentlich wird das Mitführen
der Uniform gewünscht, z. B., wenn die aufnehmende Behörde aus
Gründen der Öffentlichkeitswirkung eine Pressekonferenz abhält
oder zu besonderen Anlässen einlädt. Das Tragen der Uniform
im Ausland ist genehmigungspflichtig. Genauere Angaben erhalten Sie bei
Ihrer Behörde.
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Muss ich mich besonders versichern?
Eine ausreichende Berufshaftpflicht und Invaliditätsversicherung
ist nicht nur in Deutschland sinnvoll, sie ist manchmal auch Voraussetzung
für eine Hospitation. Besonders amerikanische Behörde sind ja
ständig in der Gefahr, von der Bevölkerung für tatsächliche
oder vermeintliche Fehler ihrer Mitarbeiter oder von ihren Mitarbeitern
wegen irgendwelcher Sachverhalte verklagt zu werden. Deshalb fordern diese
Behörden in der Regel eine Freistellungserklärung von dem ausländischen
Beamten oder seiner Behörde, falls er dienstlich entsandt wird. Der
Abschluss einer solchen Versicherung wird deshalb von der IPA verlangt,
wenn sie eine Hospitation vermittelt.
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