FAQ´s
Häufig gestellte Fragen
zum Hospitations und Stipendienprogramm der IPA deutsche Sektion und des Internationalen Vorstandes
 

 

erarbeitet von Friedrich Schwindt, Düsseldorf
First International Vicepresident
Chairman International Professional Commission

Der nachfolgende Text enthält eine Reihe von Fragen, die immer wieder von Interessenten für eine Hospitation oder ein Stipendium gestellt werden. Er soll deshalb als erste Orientierungshilfe für Anfragen dienen.

  1. Ist es eher vorteilhaft einen Antrag auf ein Stipendium oder auf eine Hospitation zu stellen, oder gar beides?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Stipendium und Hospitation?
  3. Bekomme ich für eine Hospitation, ähnlich wie bei einem Stipendium, eine finanzielle Unterstützung? Wenn ja: Von wem?
  4. Ist es grundsätzlich frei, in welchem Land/in welcher Stadt der Aufenthalt stattfinden soll?
  5. Ist es der IPA möglich, mir evtl. Kontaktadressen im Ausland zu nennen?
  6. Welche Polizeibehörden stehen mir allgemein in den USA realistisch zur Verfügung?
  7. Kann ich mir aus einer Liste, wenn so etwas existent ist, eine Gastbehörde aussuchen, bzw. wird von Ihnen eine empfohlen?
  8. Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt dauern?
  9. Wie läuft eine Hospitation ab?
  10. Wann kann ich real mit der Hospitation beginnen? Sind hierfür bestimmte Daten (Monate) vorgesehen?
  11. Welchen Zeitraum umfasst eine Hospitation? Was sagen Erfahrungswerte, wie viel Zeit auch faktisch von der Behörde gewährt wird?
  12. Wie ist die Auffassung des IM (z. B. in NRW) zur Hospitation?
  13. Erhalte ich Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge?
  14. Auf dem Bewerbungsformular für das internationale Polizeiaustauschprogramm stehen u. a. die Punkte "Interessensgebiet" und "Hobbies". Sind jene allgemein gemeint oder sollten diese auf die Hospitation ausgerichtet sein?
  15. Wie kann ich mit der Gastgebersektion in Kontakt treten, um eventuelle Fragen mit dieser abzuklären?
  16. Ich werde mit dem Personalrat in Kontakt treten. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Behörde, bzw. des IM?
  17. Wer entscheidet, ob ich generell an der Hospitation teilnehmen darf? Die Behörde oder das IM? (Wen muss ich genau um Erlaubnis bitten?)
  18. Existiert eine Art "Checkliste", in welcher Reihenfolge man Informationen einholen oder Anträge stellen kann/sollte)
  19. Wird man am Flughafen empfangen? Wenn ja, von wem?
  20. Wie gelangt man vom Flughafen zur Unterkunft?
  21. Findet die Hospitation im Gastland in deutscher Uniform, dort heimischen Uniform oder in Zivil statt?
  22. Muss ich mich besonders versichern?

Top
Ist es eher vorteilhaft einen Antrag auf ein Stipendium oder auf eine Hospitation zu stellen, oder gar beides? Worin bestehen hier genau die Unterschiede?
· Die Hospitation die Möglichkeit, in einer fremden Behörde den Dienstbetrieb zu erleben. Möchte der Bewerber nur die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Behörde, dann entscheidet er sich für das Hospitationsverfahren.
· Das Stipendium der IPA Deutsche Sektion soll einen geringen Teil der entstehenden Kosten für die Hospitation auffangen.

Top
Was ist der Unterschied zwischen Stipendium und Hospitation?
Von Hospitationen deutlich zu unterscheiden sind Stipendien. Während der GBV versucht, Hospitationswünsche im Internationalen Verbund der IPASektionen und sogar darüber hinaus zu ermöglichen, sollen Stipendien der Deutschen Sektion zu einer kostenmäßigen Entlastung bei den Antragstellern führen. Der Bundesvorstand hat hierfür einen Titel bereitgestellt, aus dem die Antragsteller Gelder bekommen können, sobald das Hospitationsziel und die Kosten deutlich werden und andere Bedingungen erfüllt sind. Bei steigender Zahl der Antragsteller und begrenzten Mitteln der Deutschen Sektion kann ein Stipendium jedoch nur Belastungsspitzen abfangen und ist oftmals nur eine geringe Reisebeihilfe.

Top
Bekomme ich für eine Hospitation, ähnlich wie bei einem Stipendium, eine finanzielle Unterstützung? Wenn ja: Von wem?
Die Hospitation ist die Möglichkeit, bei einer fremden Behörde eine Zeit den Dienstbetrieb zu erleben und dabei ein polizeiliches Problem näher zu untersuchen. Das Stipendium dagegen ist die von der IPA Deutsche Sektion zur Verfügung gestellte finanzielle Beihilfe zur Durchführung der Hospitation. Diese finanzielle Beihilfe soll einen kleinen Teil der durch die Hospitation entstehenden zusätzlichen Kosten abdecken.

Top
Ist es grundsätzlich frei, in welchem Land/in welcher Stadt der Aufenthalt stattfinden soll?
Der Interessent kann frei wählen, wo er ein Hospitationsstudium durchführen möchte. Er muss sich auch selbst darum bemühen, bei einer ausländischen Behörde hospitieren zu können. Nur, wenn er selbst keinen Erfolg hat, kann die IPA Unterstützung leisten. Die IPA versucht dann, durch Kontaktaufnahme mit der jeweiligen ausländischen Sektion herauszufinden, was getan werden muss, um eine solche Hospitation möglich zu machen.
Die IPA Deutsche Sektion leistet ihren Mitgliedern oft bei der Suche nach Hospitationsplätzen und einer angemessenen Unterkunft Unterstützung. Es ist schwierig, die Hospitanten in ihrem Wunschland und bei ihrer Wunschbehörde unterzubringen, auch deshalb, weil wir uns hier in einer Konkurrenzsituation mit den Fachhochschulen befinden, die aufgrund eigener Kontakte Hospitationsmöglichkeiten anbieten. Hinzu kommt, dass das International Police Placement Program erst seit kurzer Zeit als Empfehlung in Kraft ist und einige Sektionen bisher keine Erfahrungen damit gemacht haben. Weil die Möglichkeiten der IPA Deutsche Sektion begrenzt sind und nicht alle Sektionen die von uns gewünschte Unterstützung leisten können, oder andere Wunschbehörden in Ländern liegen, in denen wir keine IPASektion haben, muss der Interessent sich selbst aktiv einbríngen und an der Verwirklichung seines Ziele mitarbeiten.

Top
Ist es der IPA möglich, mir evtl. Kontaktadressen im Ausland zu nennen?
Ja. Das International Police Placement Program kann zwar nicht von allen ausländischen Sektionen unterstützt werden, aber über persönliche Kontakte läßt sich fast alles regeln.

Top
Welche Polizeibehörden stehen mir allgemein in den USA realistisch zur Verfügung, bzw. ist schon jetzt absehbar, an welche ich vermittelt werden kann?
Es gibt keine Vereinbarungen mit bestimmten Polizeibehörden. Das "International Police Placement Program" ist ein Programm des Internationalen Vorstandes, das auf die Unterstützung der IPASektionen baut. Die Unterstützungsmöglichkeit der Sektionen ist aber sehr unterschiedlich. Deshalb muss in jedem Einzelfall eine Polizeibehörde gesucht werden, die einer Hospitation zustimmt.

Top
Kann ich mir aus einer Liste, wenn so etwas existent ist, eine Gastbehörde aussuchen, bzw. wird von Ihnen eine empfohlen?
Nein, eine solche Liste gibt es nicht. Eine geeignete Behörde muss im Gespräch zwischen dem Antragsteller und der IPA Deutsche Sektion herausgefunden werden. Danach muss diese Behörde um Zustimmung zur Hospitation ersucht werden. Die Erfahrungen sind hier ganz unterschiedlich. Je interessanter die Hospitation für die aufnehmende Behörde ist, desto eher findet sich auch eine Behörde. Wer nur einmal sehen möchte, wie Polizei in einem anderen Land funktioniert, hat deutlich schlechtere Chancen als derjenige, der ein bestimmtes Thema untersuchen und mit deutschen Verhältnissen vergleichen möchte.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand versucht grundsätzlich, Hospitationsplätze nach Wunsch der Interessenten zu vermitteln. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, weil auch in diesem Bereich gelegentlich viel von persönlichen Bekanntschaften abhängt.
Wesentliche Voraussetzung für die Möglichkeit einer Hospitation sind die Beherrschung der Landessprache, der Abschluss oder der Nachweis einer Berufsunfähigkeits bzw. Invaliditätsversicherung sowie einer ausreichenden Berufs und Privathaftpflichtversicherung. Besonders Polizeibehörden auf dem amerikanischen Kontinent befürchten, bei falschem Verhalten des Hospitanten gegenüber Staatsbürgern des Gastlandes verklagt zu werden oder bei Unfallverletzungen und / oder Invalidität bzw. Tod des Hospitanten in Haft genommen zu werden.

Top
Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt dauern?
Der Antragsteller entscheidet selbst, wie lange ein Auslandsaufenthalt dauert. Das hängt im wesentlichen davon ab, wie viel Urlaub er einbringen möchte, wie viel Sonderurlaub er von seiner Behörde bekommt und wie viel Geld er ausgeben kann.
Die Dauer von Hospitationen ist unterschiedlich und hängt im wesentlichen mit der Bedürfnislage des Antragstellers, der Bereitschaft seiner Dienststelle, ihn freizustellen und von der Interessenlage der aufnehmenden Behörde ab. Wir haben deshalb Hospitationen von zwei Wochen bis zu mehreren Monaten. Es wird von der Deutschen Sektion erwartet, daß der Interessent sein persönliches Interesse auch dadurch deutlich macht, dass er sich aktiv selbst einsetzt. Neben einer klaren Darstellung seiner Bedürfnislage ( Es hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt, dass die Chancen, einen Hospitationsplatz zu bekommen, einmal von dem Engagement und der Initiative des Antragstellers in Vorfeld abhängen, andererseits sich auch danach richten, welchen Zweck die Hospitation verfolgt. Antragsteller, die lediglich einmal die Arbeitsweise einer ausländischen Polizei erleben wollen, haben dabei deutlich geringere Chancen als Antragsteller, die ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Verfahrensweise genauer untersuchen und mit der Verfahrensweise in ihrer eigenen Behörde vergleichen wollen.) muss er auch nachweisen, inwieweit er sich bereits selbst bei einer Behörde um einen Hospitationsplatz und darüber hinaus über die Möglichkeit der Unterbringung informiert hat.

Top
Wie läuft eine Hospitation ab?
Für den Verlauf einer Hospitation gibt es keine festen Regeln, jede einzelne Hospitation muss zwischen der aufnehmenden Behörde und dem Interessenten ausgehandelt werden. Manche Behörden verfügen einen detaillierten Hospitationsplan und gliedern den Hospitanten in eine Dienststelle oder eine Dienstschicht ein, die Mehrzahl der Behörden gewährt einen Einblick in verschiedene Bereiche. Hospitationen dauern je nach Vereinbarung zwischen einer Woche und mehreren Monaten, je nach Interessenlage des Hospitanten und dem Nutzen bzw. der Belastung, den die aufnehmende Behörde für sich sieht. Für manche Behörden ist eine Presseveröffentlichung interessant und wichtig, in diesen Fällen wird häufig das Mitführen der Uniform (ohne Schusswaffe und Schlagstock) gewünscht.

Top
Wann kann ich real mit der Hospitation beginnen? Sind hierfür bestimmte Daten (Monate) vorgesehen?
Der Beginn einer Hospitation hängt von verschiedenen Umständen ab. In der Regel muss man etwa sechs Monate ab Antragstellung rechnen. In der Zeit muß eine Behörde gefunden werden, die der Hospitation zustimmt und auch die eigene Behörde muss dem beabsichtigten Unternehmen und dem Zeitraum zustimmen.

Top
Welchen Zeitraum umfasst eine Hospitation? Was sagen Erfahrungswerte, wie viel Zeit auch faktisch von der Behörde gewährt wird?
Der Zeitraum und die Dauer der Hospitation wird vom Antragsteller festgelegt und muss dann mit der aufnehmenden Behörde vereinbart werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass zwischen zwei Wochen und drei Monaten alles vereinbart werden kann.
Fragen bzgl. Sonderurlaub, Urlaub, Abordnung vom Dienst müssen zunächst mit der eigenen Behörde geklärt werden. Dazu bieten sich zunächst vertrauensvolle persönliche Gespräche mit dem eigenen Dienststellenleiter, der Berufsvertretung und dem Personalrat an.

Top
Wie ist die Auffassung des IM (z. B. in NRW) zur Hospitation?
Das IM hat keine allgemeingültige Meinung hierzu. Es ist auch nicht zuständig. Zuständig für die Regelung dieser Fragen ist zunächst die eigene Behörde.

Top
Erhalte ich Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge? Zahlt das IM Zuschüsse? Muss ich einen Antrag (auf Beides) beim IM auf dem Dienstweg stellen?
Wie gesagt, das IM ist in dieser Frage nicht zuständig. Zuständig ist die eigene Behörde. Es gibt u. a. folgende Möglichkeiten: Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge, Sonderurlaub, Zusammenlegung des Urlaubs für zwei Jahre, Inanspruchnahme von Mehrdienst, dienstliche Entsendung ohne Zahlung von Reisekosten. Was davon genehmigt wird, hängt von der Behörde ab und wird ganz wesentlich beeinflusst von dem Hospitationsziel. Auch hier gilt, dass derjenige, der einmal sehen möchte, wie die Polizei in einem anderen Land arbeitet, deutlich geringere Chancen hat, als derjenige, der mit einem bestimmten Untersuchungsziel und einer ggf. beabsichtigten Veröffentlichung oder mit einem dienstlichen Interesse reist. Dies muss in der eigenen Behörde entsprechend in Gesprächen vorher geklärt werden. Dazu bietet die IPA erforderlichenfalls Unterstützung.

Top
Auf dem Bewerbungsformular für das internationale Polizeiaustauschprogramm stehen u. a. die Punkte "Interessensgebiet" und "Hobbies". Sind jene allgemein gemeint oder sollten diese auf die Hospitation ausgerichtet sein?
Diese Angaben sind allgemeiner Art und sollen der Gastsektion Hinweise auf geeignete Gastgeber bei Unterkunft in der Familie geben. Solche Unterkünfte sind allerdings sehr selten. In der Regel müssen sich die Hospitationsbewerber auf eigene Kosten in einem Hotel, einer Pension oder Bed & Breakfast einmieten.

Top
Wie kann ich mit der Gastgebersektion in Kontakt treten, um eventuelle Fragen mit dieser abzuklären, wie:
Kosten der Unterbringung, Fahrt, etc. (für das Stipendium)
Entfernung vom Unterbringungsort zum Arbeitsplatz
Hospitationsprogramm der Gastgeber (evtl.)
Diese Fragen werden zu gegebener Zeit besprochen, wenn die Gastgebersektion in der Lage ist, Kontakte herzustellen.

Top
Ich werde mit dem Personalrat in Kontakt treten. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Behörde, bzw. des IM?
Wie gesagt, das IM ist in dieser Frage nicht zuständig. Zuständig ist die eigene Behörde. Es gibt folgende Möglichkeiten: Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge, Sonderurlaub bis zu 6 Tagen, Zusammenlegung des Urlaubs für zwei Jahre, Inanspruchnahme von Mehrdienst, dienstliche Entsendung ohne Zahlung von Reisekosten. Was davon genehmigt wird, hängt von der Behörde ab und muss entsprechend in Gesprächen vorher geklärt werden. Dazu bietet die IPA erforderlichenfalls Unterstützung. Die Unterstützung des Personalrates ist wichtig und sinnvoll. Sie ist auch erforderlich, weil der Personalrat in dieser Frage mitwirkt.

Top
Wer entscheidet, ob ich generell an der Hospitation teilnehmen darf? Die Behörde oder das IM? (Wen muss ich genau um Erlaubnis bitten?)
Die eigene Behörde entscheidet nicht über die Hospitation, auch nicht das IM. Die eigene Behörde entscheidet über andere Fragen, wie Dienstbefreiung, Sonderurlaub pp zur Durchführung der Hospitation. Die ausländsiche Behörde entscheidet über die Hospitation

Top
Existiert eine Art "Checkliste", in welcher Reihenfolge man Informationen einholen oder Anträge stellen kann/ sollte) (z. B.:
1. Klärung Dienstfrei/ Sonderurlaub/ Abordnung mit der Behörde auf dem Dienstweg.
2. Antrag beim IM stellen mit der Bitte um Fortzahlung der dienstlichen Bezüge.
3. Bewerbungsformulare versenden.
4. (...) )
Nein, eine solche Checkliste existiert nicht. Die Reihenfolge der Schritte ist unterschiedlich, ergibt sich aber später von selbst.

Top
Wird man am Flughafen empfangen? Wenn ja, von wem?
Wird im Einzelfall geregelt.

Top
Wie gelangt man vom Flughafen zur Unterkunft?
Wird im Einzelfall geregelt.

Top
Findet die Hospitation im Gastland in deutscher Uniform, dort heimischen Uniform oder in Zivil statt?
Die Hospitation findet in Zivil statt. Gelegentlich wird das Mitführen der Uniform gewünscht, z. B., wenn die aufnehmende Behörde aus Gründen der Öffentlichkeitswirkung eine Pressekonferenz abhält oder zu besonderen Anlässen einlädt. Das Tragen der Uniform im Ausland ist genehmigungspflichtig. Genauere Angaben erhalten Sie bei Ihrer Behörde.

Top
Muss ich mich besonders versichern?
Eine ausreichende Berufshaftpflicht und Invaliditätsversicherung ist nicht nur in Deutschland sinnvoll, sie ist manchmal auch Voraussetzung für eine Hospitation. Besonders amerikanische Behörde sind ja ständig in der Gefahr, von der Bevölkerung für tatsächliche oder vermeintliche Fehler ihrer Mitarbeiter oder von ihren Mitarbeitern wegen irgendwelcher Sachverhalte verklagt zu werden. Deshalb fordern diese Behörden in der Regel eine Freistellungserklärung von dem ausländischen Beamten oder seiner Behörde, falls er dienstlich entsandt wird. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird deshalb von der IPA verlangt, wenn sie eine Hospitation vermittelt.