Grundsätzliches:
Hospitationen werden ausschließlich nur für IPA-Mitglieder organisiert
und vorbereitet, ebenso können Stipendien ausschließlich nur an Mitglieder
vergeben werden!
Hospitationen und Stipendien sind über die örtlichen Verbindungsstellen
und die Landesgruppe zu beantragen und werden nach deren Zustimmung von der Deutschen Sektion e. V.
organisiert und vergeben.
Die Anträge müssen 6 - 9 Monate (besser noch 1 Jahr) vor Hospitationsbeginn der Deutschen Sektion e.V. vorliegen, da die nationalen Sektionen im Ausland mindestens 6 Monate Vorlaufzeit benötigen!
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Hospitationen |
| weitere Informationen über Hospitationen |
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| Stipendien bbb Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen Fortbildung kann die IPA-Deutsche Sektion e.V. ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines entsprechenden Antrages Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland gewähren. Dazu hat der Bundesvorstand Mittel in den Haushalt eingestellt. |
| weitere Informationen über die Stipendien |
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| FAQ´s Häufig gestellte Fragen zum Hospitations und Stipendienprogramm der IPA deutsche Sektion und des Internationalen Vorstandes |