Hospitationen und Stipendien
 

Grundsätzliches:
Hospitationen werden ausschließlich nur für IPA-Mitglieder organisiert und vorbereitet, ebenso können Stipendien ausschließlich nur an Mitglieder vergeben werden!
Hospitationen und Stipendien sind über die örtlichen Verbindungsstellen und die Landesgruppe zu beantragen und werden nach deren Zustimmung von der Deutschen Sektion e. V. organisiert und vergeben.
Die Anträge müssen 6 - 9 Monate (besser noch 1 Jahr) vor Hospitationsbeginn der Deutschen Sektion e.V. vorliegen, da die nationalen Sektionen im Ausland mindestens 6 Monate Vorlaufzeit benötigen!


Hospitationen
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Nachfolgend wird aus dem Newsletter des International Administration Centre (IAC) das Polizeiaustauschprogramm der Internationalen Sozialkommission vorgestellt. Es soll damit ein Austausch von Polizeibeamten und -beamtinnen auf direktem Wege zwischen den IPA Sektionen initiiert werden. Mit diesem Programm bewegt sich die IPA auf ihrem Weg zu mehr Professionalität ein gutes Stück voran. Aktiven Polizeibeamten und -beamtinnen werden auf beruflichem Sektor neue Wege eröffnet.

weitere Informationen über Hospitationen

Stipendien
bbb
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen Fortbildung kann die IPA-Deutsche Sektion e.V. ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines entsprechenden Antrages Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland gewähren.
Dazu hat der Bundesvorstand Mittel in den Haushalt eingestellt.
weitere Informationen über die Stipendien

FAQ´s
Häufig gestellte Fragen zum Hospitations und Stipendienprogramm
der IPA deutsche Sektion und des Internationalen Vorstandes