Stipendien für IPA-Mitglieder

Ziele
Durch das Projekt sollen:
a) aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, ihre Berufserfahrung in Polizeiangelegenheiten zu erweitern,
b) persönliche Kontakte gefördert und die Kommunikation zwischen verschiedenen Polizeikräften effektiver gestaltet werden,
c) Polizeibeamten die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsweise anderer Polizeikräfte kennen zu lernen.

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Merkblatt
für die Gewährung von Stipendien i.S. des § 7
der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes (GOBV)
 
Zielgruppe
Mitglieder der Deutschen Sektion für Studienaufenthalte im Ausland
Ausländische IPA Mitglieder für Studienaufenthalte in Deutschland
Voraussetzungen
  • Aktiver Polizeidienst
  • Schriftlicher Antrag an den GBV über Vbst. u. Landesgruppe mit Stellungnahme
  • Beifügung des Programms der gastgebenden Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers, Genehmigung der ausl. Polizeibehörde
  • Antrag soll 6 Monate vor dem Studienbeginn dem GBV vorliegen
  • Aktiver Polizeidienst
  • Schriftlicher Antrag an den GBV
  • Der Studienaufenthalt ist schriftlich zu begründen. Eine Stellungnahme der zuständigen Sektion des Antragstellers ist beizufügen
  • Antrag soll 6 Monate vor dem Studienbeginn dem GBV vorliegen
Entscheidung durch den GBV
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Haushaltstitels
Formvorschriften
  • Erstellen eines Erfahrungsberichtes über Arbeitsmethoden der besuchten Polizei, dienstliche und soziale Problemstellung
  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in den Medien der IPA
  • Studienobjekte sollen Organisation, Gliederung, Ausbildung, Verhältnis Bürger - Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Behörden usw. sein.
Hinweise

Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Gewährung von Dienstfrei
  • Gewährung von Dienstunfallschutz
  • Genehmigung des Tragens der Uniform/Waffen

werden vom Hospitanten/der Hospitantin selbst geregelt.


§ 7 Stipendien
(Auszug aus der Geschäftsordnung der IPA Deutsche Sektion e.V. vom 28.09.2008):

  1. Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen Fortbildung gewährt die IPA-Deutsche Sektion e.V. ihren Mitgliedern
    Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland.
    Ausländischen IPA-Mitgliedern kann für Polizeistudienaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls ein Stipendium gewährt werden.
    Die IPA-Deutsche Sektion e.V. stellt Mittel für Stipendien im Haushaltsplan bereit.
    Ein Stipendium kann von allen IPA-Mitgliedern, die sich im aktiven Polizeidienst befinden, in Anspruch genommen werden, wenn sie die gestellten
    Bedingungen erfüllen.
  2. Bewerber für ein Stipendium haben über ihre Verbindungsstelle und ihre Landesgruppe einen schriftlichen Antrag an den Geschäftsführenden Bundesvorstand
    (GBV) zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm der gastgebenden Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers sowie die Stellungnahme der Verbindungsstelle und der Landesgruppe beizufügen.
    Ausländische Bewerber haben ihren beabsichtigten Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland schriftlich zu begründen und mit einer Stellungnahme
    ihrer Sektion einzureichen.
  3. Anträge für ein Stipendium sollen sechs Monate vor dem geplanten Studienaufenthalt dem GBV vorliegen.
  4. Der GBV entscheidet über die Stipendien. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach Sinn, Zielort und Aufenthaltsdauer. Stipendien werden nicht vergeben
    für Besuchsreisen.
  5. Die Entscheidung des GBV wird dem Antragsteller über seine Landesgruppe und seine Verbindungsstelle mitgeteilt.
  6. Der Stipendiat hat über seine anlässlich des Studiums gewonnenen Erfahrungen über – Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des
    Gastlandes, - Verhältnis Polizei – Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Polizei, - Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden
    einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Stipendiat ist mit der Veröffentlichung seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion
    e.V. einverstanden.
  7. Anträge auf Sonderurlaub sind von dem Bewerber persönlich auf dem Dienstwege zu stellen.

Arthur-Troop-Stipendium

Dieses Stipendium richtet sich an Polizeibeamte, die am Beginn ihrer Laufbahn stehen und noch nicht so viel Geld verdienen. Das Stipendium soll dazu beitragen, ihre berufliche Entwicklung und Weiterbildung zu fördern. Dafür kommen professionelle Polizeiakademien oder -einrichtungen in Großbritannien, Irland, den USA sowie Gimborn in Frage.

Jeder potenzielle Kandidat muss seine Beweggründe darlegen und den Inhalt seiner beabsichtigten Studien beschreiben. Über die nationale Sektion wird der Antrag an das IAC eingereicht.

Das PEB wählt aus den Vorschlägen fünf Bewerber - einer je Kontinent - pro Jahr für ein Stipendium in Höhe von bis zu 3 000 CHF aus. Weitere Informationen erhalten Sie über ihre Verbindungsstelle oder die Landesgruppe