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Merkblatt
für
die Gewährung von Stipendien i.S. des § 7
der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes (GOBV)
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Zielgruppe
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Mitglieder
der Deutschen Sektion für Studienaufenthalte im Ausland
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Ausländische
IPA Mitglieder für Studienaufenthalte in Deutschland
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Voraussetzungen
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- Aktiver Polizeidienst
- Schriftlicher Antrag
an den GBV über Vbst. u. Landesgruppe mit Stellungnahme
- Beifügung
des Programms der gastgebenden Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers,
Genehmigung der ausl. Polizeibehörde
- Antrag soll 6
Monate vor dem Studienbeginn dem GBV vorliegen
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- Aktiver Polizeidienst
- Schriftlicher Antrag
an den GBV
- Der Studienaufenthalt
ist schriftlich zu begründen. Eine Stellungnahme der zuständigen
Sektion des Antragstellers ist beizufügen
- Antrag soll 6 Monate
vor dem Studienbeginn dem GBV vorliegen
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Entscheidung
durch den GBV
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Nach
Prüfung der vorgelegten Unterlagen im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Haushaltstitels
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Formvorschriften
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- Erstellen eines
Erfahrungsberichtes über Arbeitsmethoden der besuchten Polizei,
dienstliche und soziale Problemstellung
- Einverständniserklärung
zur Veröffentlichung in den Medien der IPA
- Studienobjekte
sollen Organisation, Gliederung, Ausbildung, Verhältnis Bürger
- Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Behörden
usw. sein.
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Hinweise
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Alle beamtenrechtlichen
Angelegenheiten, insbesondere
- Gewährung
von Dienstfrei
- Gewährung
von Dienstunfallschutz
- Genehmigung des
Tragens der Uniform/Waffen
werden vom Hospitanten/der
Hospitantin selbst geregelt.
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§
7 Stipendien
(Auszug aus der Geschäftsordnung der IPA Deutsche Sektion e.V. vom 28.09.2008):
- Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen
Fortbildung gewährt die IPA-Deutsche Sektion e.V. ihren Mitgliedern
Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland.
Ausländischen IPA-Mitgliedern kann für Polizeistudienaufenthalte in der
Bundesrepublik Deutschland ebenfalls ein Stipendium gewährt werden.
Die IPA-Deutsche Sektion e.V. stellt Mittel für Stipendien im Haushaltsplan
bereit.
Ein Stipendium kann von allen IPA-Mitgliedern, die sich im aktiven Polizeidienst
befinden, in Anspruch genommen werden, wenn sie die gestellten
Bedingungen erfüllen.
- Bewerber für ein Stipendium haben über ihre Verbindungsstelle und ihre
Landesgruppe einen schriftlichen Antrag an den Geschäftsführenden Bundesvorstand
(GBV) zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm der gastgebenden
Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers sowie die Stellungnahme
der Verbindungsstelle und der Landesgruppe beizufügen.
Ausländische Bewerber haben ihren beabsichtigten Studienaufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland schriftlich zu begründen und mit einer Stellungnahme
ihrer Sektion einzureichen.
- Anträge für ein Stipendium sollen sechs Monate vor dem geplanten Studienaufenthalt
dem GBV vorliegen.
- Der GBV entscheidet über die Stipendien. Die Höhe der Stipendien richtet
sich nach Sinn, Zielort und Aufenthaltsdauer. Stipendien werden nicht vergeben
für Besuchsreisen.
- Die Entscheidung des GBV wird dem Antragsteller über seine Landesgruppe
und seine Verbindungsstelle mitgeteilt.
- Der Stipendiat hat über seine anlässlich des Studiums gewonnenen Erfahrungen über – Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des
Gastlandes, - Verhältnis Polizei – Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
der Polizei, - Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden
einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Stipendiat ist mit der Veröffentlichung
seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion
e.V. einverstanden.
- Anträge auf Sonderurlaub sind von dem Bewerber persönlich auf dem
Dienstwege zu stellen.
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Arthur-Troop-Stipendium
Dieses Stipendium richtet
sich an Polizeibeamte, die am Beginn ihrer Laufbahn stehen und noch nicht so
viel Geld verdienen. Das Stipendium soll dazu beitragen, ihre berufliche Entwicklung
und Weiterbildung zu fördern. Dafür kommen professionelle Polizeiakademien
oder -einrichtungen in Großbritannien, Irland, den USA sowie Gimborn in
Frage.
Jeder potenzielle Kandidat
muss seine Beweggründe darlegen und den Inhalt seiner beabsichtigten Studien
beschreiben. Über die nationale Sektion wird der Antrag an das IAC eingereicht.
Das PEB wählt aus
den Vorschlägen fünf Bewerber - einer je Kontinent - pro Jahr für
ein Stipendium in Höhe von bis zu 3 000 CHF aus. Weitere Informationen
erhalten Sie über ihre Verbindungsstelle oder die Landesgruppe
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