Ziele
Durch Hospitationen und Austauschprogramme sollen:
a) aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, ihre Berufserfahrung in Polizeiangelegenheiten zu erweitern,
b) persönliche Kontakte gefördert und die Kommunikation zwischen verschiedenen Polizeikräften effektiver gestaltet werden,
c) Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsweise anderer Polizeikräfte kennen zu lernen.
Unterschiede zwischen Hospitation und Austauschprogramm
| Hospitation | Austauschprogramm |
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Wer kann teilnehmen? | Jedes IPA-Mitglied | Jedes IPA-Mitglied |
Dauer | nach Absprache mit Gastgeber
| In der Regel insgesamt 4 Wochen, davon 2 Wochen im Ausland, 2 Wochen Gastbetreuung auf eigener Dienststelle |
Ablauf / Programm | Individuell, eigenverantwortliche Planung | Programm des Gastgebers, bzw. beim Gegenbesuch selbst erstelltes Programm (70 % dienstlicher Anteil, 30 % kulturell, touristisch, privat) |
Zielland | Du suchst das Zielland selbst aus | entsprechend Kooperationen der IPA Deutschland, u. a.: Polen, Rumänien, Bulgarien, Slowakei (in Verhandlung mit Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Irland) |
Unterstützung durch IPA | Stipendium beantragen | Stipendium in Höhe von 200 Euro |
Kontaktperson | Nicht generell feste Bezugsperson | Austauschpartner begleitet Dich die ganze Zeit |
Unterbringung | muss selbst organisiert werden (u. U. Unterstützung von ausl. IPA-Freunden möglich) | wird organisiert, entweder bei Austauschpartner zuhause oder in einer Polizei- oder IPAEinrichtung, bzw. evtl. Hotel o. Ä. (kann je nach Land sehr stark voneinander abweichende Standards haben) |
Kosten | sind selbst zu tragen | Im Gastland Rundum-SorglosPaket von Unterbringung bis zur Verpflegung, im Gegenzug aber die Verpflichtung, den IPAFreund ebenfalls umfassend zu versorgen |
Stipendium möglich? | Ja, auf Antrag und Fertigung eines Berichts zur Veröffentlichung in den IPA Medien
| Ja, auf Antrag und Fertigung eines Berichts zur Veröffentlichung in den IPA Medien |
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Prozesse
§ 8 sowie § 9 der Geschäftsordnung der IPA Deutsche Sektion e. V. (GODS) – Stand 18.09.2021
Hospitation
Bewerbungen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular über die Verbindungsstelle und die Landesgruppe des Mitgliedes an den GBV einzureichen und sollten über die Bundesgeschäftsstelle mindestens sechs Monate vor dem geplanten Besuch an die Gastgebersektion eingesandt werden.
Die weiteren Kontakte werden zwischen dem Mitglied und dem GBV unmittel-bar geführt. Die zuständige Landesgruppe, Verbindungsstelle und die Gastgebersektion sind nachrichtlich zu beteiligen.
Der Hospitant hat über seine anlässlich des Studiums gewonnenen Erfahrun-gen über – Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des Gastlandes, – Verhältnis Polizei – Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Polizei, – Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Hospitant ist mit der Veröffentlichung seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion einverstanden.
Anträge auf Sonderurlaub sind von dem Bewerber persönlich auf dem Dienst-wege zu stellen.
Austauschprogramm
Die IPA-Deutsche Sektion führt in Kooperation mit anderen IPA-Sektionen Polizeiaustauschprogramme durch. Der wechselseitige Austausch findet grundsätzlich für je zwei Wochen statt.
Mit dem Austauschprogramm sollen aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten
a) einer Dienstverrichtung in einer Partnerdienststelle,
b) einer Unterbringung beim Austauschpartner,
c) einer Aufnahme des Austauschpartners.
Die Inhalte des Programms werden zwischen den teilnehmenden Sektionen und den beteiligten Landesgruppen abgestimmt. Das Programm muss mindestens einen 70%igen dienstlichen Anteil beinhalten.
Bewerbungen erfolgen an den GBV unter nachrichtlicher Beteiligung der zuständigen Verbindungsstellen und Landesgruppen.
Stipendium
Zur Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen Fortbildung kann die IPA-Deutsche Sektion ihren Mitgliedern Stipendien für Polizeistudienaufenthalte gewähren.
Die IPA-Deutsche Sektion stellt Mittel für Stipendien bereit. Das Nähere regelt die SBODS und die FODS.
Ein Stipendium kann von allen IPA-Mitgliedern, die sich im aktiven Dienst befinden, beantragt werden, wenn sie die gestellten Bedingungen erfüllen.
Bewerber für ein Stipendium haben über ihre Verbindungsstelle und ihre Landesgruppe einen schriftlichen Antrag an den GBV zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm der gastgebenden Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers sowie die Stellungnahme der Verbindungsstelle und der Landesgruppe beizufügen.
Stipendien müssen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Bundesgeschäftsstelle beantragt werden.
Das Stipendium kann gewährt werden, wenn die geforderten Unterlagen bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht wurden.
Daten für Austauschprogramm (xlsx)