Hospitationen und Austauschprogramme für IPA-Mitglieder

Ziele

Durch Hospitationen und Austauschprogramme sollen:

a) aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, ihre Berufserfahrung in Polizeiangelegenheiten zu erweitern,
b) persönliche Kontakte gefördert und die Kommunikation zwischen verschiedenen Polizeikräften effektiver gestaltet werden,
c) Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsweise anderer Polizeikräfte kennen zu lernen.

Unterschiede zwischen Hospitation und Austauschprogramm

HospitationAustauschprogramm
Wer kann teilnehmen?Jedes IPA-MitgliedJedes IPA-Mitglied
Dauernach Absprache mit
Gastgeber
In der Regel insgesamt 4
Wochen, davon 2 Wochen im
Ausland, 2 Wochen Gastbetreuung auf eigener
Dienststelle
Ablauf / ProgrammIndividuell,
eigenverantwortliche Planung
Programm des Gastgebers,
bzw. beim Gegenbesuch selbst
erstelltes Programm (70 %
dienstlicher Anteil, 30 %
kulturell, touristisch, privat)
ZiellandDu suchst das Zielland selbst
aus
entsprechend Kooperationen
der IPA Deutschland, u. a.:
Polen, Rumänien, Bulgarien,
Slowakei
(in Verhandlung mit Dänemark,
Luxemburg, Niederlande, Irland)
Unterstützung
durch IPA
Stipendium beantragenStipendium in Höhe von 200
Euro
KontaktpersonNicht generell feste
Bezugsperson
Austauschpartner begleitet Dich
die ganze Zeit
Unterbringungmuss selbst organisiert
werden (u. U. Unterstützung
von ausl. IPA-Freunden
möglich)
wird organisiert, entweder bei
Austauschpartner zuhause oder
in einer Polizei- oder IPAEinrichtung, bzw. evtl. Hotel o.
Ä. (kann je nach Land sehr stark
voneinander abweichende
Standards haben)
Kostensind selbst zu tragenIm Gastland Rundum-SorglosPaket von Unterbringung bis zur
Verpflegung, im Gegenzug aber
die Verpflichtung, den IPAFreund ebenfalls umfassend zu
versorgen
Stipendium möglich?Ja, auf Antrag und Fertigung
eines Berichts zur
Veröffentlichung in den IPA
Medien
Ja, auf Antrag und Fertigung
eines Berichts zur
Veröffentlichung in den IPA
Medien

 

Prozesse

§ 8 sowie § 9 der Geschäftsordnung der IPA Deutsche Sektion e. V. (GODS) – Stand 18.09.2021

Hospitation

 

Bewerbungen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular über die Verbindungsstelle und die Landesgruppe des Mitgliedes an den GBV einzureichen und sollten über die Bundesgeschäftsstelle mindestens sechs Monate vor dem geplanten Besuch an die Gastgebersektion eingesandt werden.

Die weiteren Kontakte werden zwischen dem Mitglied und dem GBV unmittel-bar geführt. Die zuständige Landesgruppe, Verbindungsstelle und die Gastgebersektion sind nachrichtlich zu beteiligen.

Der Hospitant hat über seine anlässlich des Studiums gewonnenen Erfahrun-gen über – Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des Gastlandes, – Verhältnis Polizei – Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Polizei, – Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Hospitant ist mit der Veröffentlichung seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion einverstanden.

Anträge auf Sonderurlaub sind von dem Bewerber persönlich auf dem Dienst-wege zu stellen.

 

Austauschprogramm

Die IPA-Deutsche Sektion führt in Kooperation mit anderen IPA-Sektionen Polizeiaustauschprogramme durch. Der wechselseitige Austausch findet grundsätzlich für je zwei Wochen statt.

Mit dem Austauschprogramm sollen aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten

a) einer Dienstverrichtung in einer Partnerdienststelle,
b) einer Unterbringung beim Austauschpartner,
c) einer Aufnahme des Austauschpartners.

Die Inhalte des Programms werden zwischen den teilnehmenden Sektionen und den beteiligten Landesgruppen abgestimmt. Das Programm muss mindestens einen 70%igen dienstlichen Anteil beinhalten.

Bewerbungen erfolgen an den GBV unter nachrichtlicher Beteiligung der zuständigen Verbindungsstellen und Landesgruppen.

 

Stipendium

Zur Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung und als Ergänzung zur dienstlichen Fortbildung kann die IPA-Deutsche Sektion ihren Mitgliedern Stipendien für Polizeistudienaufenthalte gewähren.

Die IPA-Deutsche Sektion stellt Mittel für Stipendien bereit. Das Nähere regelt die SBODS und die FODS.

Ein Stipendium kann von allen IPA-Mitgliedern, die sich im aktiven Dienst befinden, beantragt werden, wenn sie die gestellten Bedingungen erfüllen.

Bewerber für ein Stipendium haben über ihre Verbindungsstelle und ihre Landesgruppe einen schriftlichen Antrag an den GBV zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm der gastgebenden Sektion bzw. des ausländischen Gastgebers sowie die Stellungnahme der Verbindungsstelle und der Landesgruppe beizufügen.

Stipendien müssen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Bundesgeschäftsstelle beantragt werden.

Das Stipendium kann gewährt werden, wenn die geforderten Unterlagen bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht wurden.

 


Merkblätter

Merkblatt Hospitation                      

Merkblatt Austauschprogramm

Merkblatt Stipendium     


               

Formulare zum Beantragen von Hospitationen, Austauschprogrammen und Stipendien

Antrag Hospitation / Austauschprogramm

Daten für Austauschprogramm (xlsx)

Antrag Stipendium