Unterstützung bei Reisen

Art. 1 Grundlage

Die Verordnung zur Unterstützung bei Reisen basiert auf den Artikeln 7 und 29 der
Internationalen Statuten und dient zur Standardisierung des Verfahrens, wenn IPA-Mitglieder (Einzelpersonen oder Gruppen) für Reisen und Besuche Unterstützung von der IPA beantragen.

Die Verordnung regelt die Verwendung eines Formulars, das erstellt wurde, um die Sektion, bei der der Antrag gestellt wird, offiziell über die Reisedetails und die Art der benötigten Unterstützung zu informieren.

Die Verwendung dieses Formulars ist nicht notwendig, wenn bereits persönliche Kontakte
bestehen, d. h. im Falle von regelmäßigen gegenseitigen Gruppenbesuchen, des Besuchs
von Freunden usw. oder bei Notfällen (d. h. medizinische Gründe).

Diese Verordnung unterliegt der Verantwortung des Vorsitzenden der Sozio-Kulturellen
Kommission.

Art. 2 Fristen

Der Unterstützungsantrag muss so rechtzeitig eingebracht werden, dass die Unterstützung
bestmöglich bereitgestellt werden kann:

Gruppen: mindestens 3 Monate vor dem geplanten Reiseantritt
Einzelpersonen: mindestens 1 Monat vor dem geplanten Reiseantritt.

Art. 3 Bedingungen

Der Antragsteller hat die geplante Reiseroute sowie die Art der erbetenen Unterstützung
präzise anzugeben. Für jede IPA-Sektion, bei der ein Antrag gestellt wird, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.

Art. 4 Verfahren

Das Reiseformular und die Details aller IPA-Sektionen sind auf der internationalen Website
zu finden oder können bei den Generalsekretären aller IPA-Sektionen angefordert werden.
Der Antragsteller ist verpflichtet, das Reiseformular auszufüllen und es an seine nationale
Sektion zu senden, die die Mitgliedschaft des Antragstellers schriftlich bestätigen und das
Dokument unterzeichnen wird.

Die nationale Sektion oder der Antragsteller senden das Reiseformular anschließend auf
elektronischem Wege an den jeweils Verantwortlichen der Sektion(en), bei der/denen der
Antrag gestellt wird.

Art. 5 Finanzielle Verantwortung

Es wird vom Antragsteller erwartet, dass er alle finanziellen Kosten trägt, die ihm auf seiner Reise entstehen.

IPA-Reiseformular (travel form)

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